Patientenanwalt
Wir fordern Patientenvertrauensleute!
Psychiatriebetroffene sind die einzigen Menschen in rechtsstaatlichen Demokratien, denen die Freiheit entzogen werden darf, ohne eine Straftat begangen zu haben und die behandelt (auch gefoltert) werden dürfen, ohne dass sie einverstanden sind.
Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte erfordert einen Ausgleichfaktor in Form einer unabhängigen, kompetenten und legitimierten Beschwerdeinstanz für Menschen in psychischen Notlagen, denen Unrecht widerfahren ist oder widerfährt.
Deshalb fordern wir, der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Hessen, eine einheitliche gesetzliche Verankerung mit dem Rechtsanspruch, von Patientenvertrauenspersonen, bzw. Patientenanwälten vertreten zu werden.
Das Gesetz muss umfassen
- Unabhängigkeit,
- Parteilichkeit, d.h. Sichtweise des Betroffenen transportieren,
- hauptamtlich (auch Teilzeit),
- an den Auftrag des Beschwerdeführers gebunden,
- ständige Erreichbarkeit der Patientenvertrauensperson bzw. des Patientenanwalts, auch durch aktive Kontaktaufnahme,
- zuständig für den stationären und ambulanten Bereich, einschließlich forensischer Einrichtungen,
- Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Institutionen,
- Recht und Pflicht zum Aufzeigen struktureller Mängel durch Beteiligung mit Stimmrecht in Entscheidungsgremien,
- Kooperation und Vernetzung mit Betroffenengruppen,
- Angemessene Qualifikation und Qualifizierung der Patientenvertrauensleute bzw. des Patientenanwalts,
- Beteiligung mit Vetorecht bei der Wahl von Patientenvertrauenspersonen bzw. Patientenanwälten durch Psychiatriebetroffene,
- Kontrollinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten der Arbeit der Patientenvertrauensperson bzw. des Patientenanwalts durch Psychiatriebetroffene.