Patientenanwalt

Wir fordern Patientenvertrauensleute!

Psychiatriebetroffene sind die einzigen Menschen in rechtsstaatlichen Demokratien, denen die Freiheit entzogen werden darf, ohne eine Straftat begangen zu haben und die behandelt (auch gefoltert) werden dürfen, ohne dass sie einverstanden sind.

Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte erfordert einen Ausgleichfaktor in Form einer unabhängigen, kompetenten und legitimierten Beschwerdeinstanz für Menschen in psychischen Notlagen, denen Unrecht widerfahren ist oder widerfährt.

Deshalb fordern wir, der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Hessen, eine einheitliche gesetzliche Verankerung mit dem Rechtsanspruch, von Patientenvertrauenspersonen, bzw. Patientenanwälten vertreten zu werden.


Das Gesetz muss umfassen