Persönliches Budget

Bisher bekamen die Institutionen, wie Wohnheime, Kliniken und Pflegedienste Geld. Die Behinderten konnten meist kaum mitentscheiden, welche Hilfe sie benötigten. Das persönliche Budget ermöglicht Behinderten nun eigenständig Hilfe nach Wunsch einzukaufen.

Persönliche Budgets können von verschiedenen Stellen (Trägern) gezahlt werden. Das Geld, das sie den Behinderten geben, nennt man deshalb trägerübergreifendes persönliches Budget.


Folgende Stellen können am trägerübergreifenden Budget beteiligt sein

Bis zum 31.12.07 gab es im Raum Marburg und im Raum Groß-Gerau Modellversuche, um zu testen, wie das persönliche Budget aufgenommen wird.

Seit 1.1.2008 kann nun der Behinderte entscheiden, ob er einen Kochkurs besuchen möchte, mit jemanden einkaufen gehen will oder in einem Wohnheim leben mag.

Persönliches Budget kann man seit 1. Januar 2008 beantragen, wenn eine Behinderung droht oder man sie bereits hat. Beantragen kann man diese Form von Eingliederungshilfeleistungen bei o.g. Stellen bzw. bei einer Servicestelle, die in jeder größerer Stadt eingerichtet wurde. Eine Institution prüft dann, ob man das Geld bekommt.

Der Anspruch auf persönliches Budget ist unabhängig von Hartz IV und wird zusätzlich gezahlt. Somit können auch Behinderte in den Genuss des persönlichen Budgets kommen, die ein eigenes Einkommen haben oder Vermögen. Bedingung ist nur, dass das Einkommen nicht ausreicht den monatlichen Bedarf an Leistung zu finanzieren.

Wir bitten hiermit jeden, der Leistungen benötigt, einen Antrag auf ein persönliches Budget zu stellen.

Gerne nehmen wir Berichte über positive Erfahrungen entgegen.


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