Grundsicherung

Im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen sind Menschen mit psychischer Beeinträchtigung überdurchschnittlich von Armut betroffen. Sie beziehen Kleinst-Renten oder sind auf "Hartz IV" (Grundsicherung SGB II) bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII ) angewiesen. Armut ist für alle Menschen eine besondere Dauerstressbelastung mit gesundheitlichen Risiken. Bei Menschen mit psychischer Beeinträchtigung trägt Armut zur Verschlimmerung der Erkrankung bei und ist verhindernd auf dem Weg einer möglichen gesundheitlichen Stabilisierung.

Wir treten für die Einführung eines existenzsichernden, bedingungslosen Grundeinkommen ein. Die Höhe muss deutlich über der Armutsgrenze liegen damit eine wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist.

Gesetzesänderungen die eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung bedeutet lehnen wir ab.