Beschwerdestellen

Liste der unabhaengigen Beschwerdestellen in Hessen

Beschwerden können heute bei den Gesundheitsämtern, Patientenfürsprechern in Kliniken oder auch bei uns eingegeben werden.

Beschwerdestellen in Hessen

Groß-Gerau

Gelnhausen

Lauterbach

Herborn

Wetzlar


Im April nahm Sylvia Kornmann und Heidi Höhn an einem Workshop der DGSP zu Beschwerdestellen teil:

Bericht über den Workshop "Beschwerdestellen" in Fulda vom 07.04.-08.04.2006 Zunächst gab die Projektleiterin Frau Uebele einen Überblick über den Beginn und den Verlauf des Projekts der Förderung unabhängiger Beschwerdestellen in der Psychiatrie. Seinen Ursprung hat dieses Projekt in einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) 2002 in Hannover.

Als Projektträger konnte im Mai 2005 die Aktion Mensch gewonnen werden. Das Projekt ist vorerst befristet bis zum Jahr 2008. In 2006 und 2007 sind jeweils noch eine weitere Veranstaltung geplant.

Im folgenden Referat stellte Frau Fricke die Beschwerdestelle Herford vor.

Sie betonte insbesondere die Unabhängigkeit der Beschwerdestellen im Gegensatz zu der Arbeit der Patientenfürsprecher die in einem Konflikt zwischen den Interessen der Kliniken als Arbeitgeber und denen der Patienten stehen. Wichtig sei vor allem eine „trialogische“ Besetzung der Beschwerdestellen, d.h. es sollen Betroffene, Angehörige und professionelle Mitarbeiter (Betreuer aber auch Angestellte in der Verwaltung) bei einer Beschwerdestelle mitarbeiten.

Die Auslastung der Beschwerdestelle Herford ist sehr unterschiedlich. Der Großteil der Beschwerden bezieht sich auf den Bereich der gesetzlichen Betreuung, während im rein ambulanten Bereich fast keine Beschwerden zu verzeichnen sind. Danach stellte Frau Fricke einige Beispiele von Beschwerden vor. Die Beschwerden richteten sich einerseits gegen die Kliniken, z.B. bei Zwangseinweisungen und Zwangsfixierungen aber auch gegen die Untätigkeit von gesetzlichen Betreuern. Oft seien Beschwerden aber auch von den Betreuern vorgebracht worden.

Die Beschwerdestelle Herford hat Kooperationsverträge mit den ansässigen Einrichtungen getroffen um eine verbindliche Zusammenarbeit zu gewährleisten, da es keine direkte gesetzlicher Grundlage für die Arbeit von Beschwerdestellen gibt.

Frau Fricke betonte, dass die Beschwerdestelle ehrenamtlich arbeitet. Sie sei unabhängig aber parteilich im Sinne des Patienten.

Es besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem Sozialausschuss, der jedoch keine Fachaufsicht ausübt. Öffentlichkeitsarbeit geschieht über Flyer, die in allen Fachpraxen und Kliniken ausgelegt werden sowie über Mitteilungen in der örtlichen Presse. Die Beschwerdestelle Herford ist 2x wöchentlich geöffnet. In besonders dringenden Fällen können einzelne Mitarbeiter aber auch privat erreicht werden.

Es folgte ein Referat von Renate Schernus, Mitarbeiterin der Beschwerdestelle Bielefeld über die Qualitätsmerkmale einer Beschwerdestelle.


Als Qualitätsmerkmale wurden genannt

Danach wurden in Kurzreferaten verschiedene Arten von Beschwerdestellen vorgestellt. Die bisher am weitesten verbreitete Form der Beschwerdestelle ist sicher die des Patientenfürsprechers. Als problematisch wurde aber hier angesehen, dass der Patientenfürsprecher in der Regel nicht unabhängig ist sondern bei der Einrichtung wo er tätig ist auch angestellt ist. Es kann hier also ein Interessenkonflikt auftreten.

Es folgte die Vorstellung der Beschwerdestelle Stuttgart. Diese ist mit insgesamt 14 Personen ungewöhnlich stark besetzt. Eine Besonderheit dieser Beschwerdestelle liegt darin, dass neben 4 Psychiatrieerfahrenen sowie 4 Angehörigen und 4 Sozialarbeitern auch 2 "Bürgerhelfer" (darunter 1 Jurist) mitarbeiten. Die Beschwerdestelle Stuttgart ist Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verband und erstattet dem Gemeinderat sowie dem Gesundheitssausschuss jährlich Bericht.

In Schleswig Holstein existiert eine weitere Form der Beschwerdestelle, nämlich die der Institutionellen Beschwerdestelle. Diese ist bei dem größten Träger von psychiatrischen Krankenhäusern in Schleswig Holsten eingerichtet. Der Nachteil besteht auch hier in der fehlenden Unabhängigkeit. Ein Vorteil dieser Beschwerdestelle ist aber sicher, dass man auf die Mitarbeiter des Trägers besser Einfluss nehmen kann.

Zuletzt wurde das Modell der Patientenvertrauensperson vorgestellt. Hierbei handelt es sich um ein Projekt im Saarland, das vorerst auf 2 Landkreise für die Dauer von 2 Jahren beschränkt ist. Es werden derzeit 3 Personen mit jeweils einer halben Stelle hauptamtlich beschäftigt. Es wurden Verträge mit Einrichtungen abgeschlossen, in denen die Rechte der Patientenvertrauensperson festgelegt werden. (z.B. Einsicht in die Krankenakte, bei Zustimmung des Patienten). Der große Vorteil dieser Form der Beschwerdestelle ist die vorliegende Legitimation. Die hohen Kosten (110.000 EUR jährlich nur für dieses Projekt) sind sicherlich ein Nachteil, zumal die Kosten sich noch drastisch erhöhen, wenn man dieses Modell flächendeckend im gesamten Bundesland einführt.

Am zweiten Tag wurden zunächst verschiedene Themen zum Begriff der Beschwerdestelle in Gruppen erarbeitet. Eine Gruppe befasste sich mit dem Begriff der Beschwerde allgemein. Die Ergebnisse dieser Gruppe habe ich dem Bericht in der Anlage beigefügt.

Die zweite Arbeitsgruppe in der ich beteiligt war, hat versucht Standards für eine Beschwerdestelle zu erstellen. Als besonders wichtig wurde die Vorarbeit angesehen. Hierzu gehört die Erstellung eines Konzeptes, das vor Beginn der Arbeit mit allen Beteiligten, also auch den Beschwerdegegnern besprochen werden sollte. Außerdem sind Verträge mit Einrichtungen unbedingt notwendig, da es keine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Beschwerdestellen gibt. An der Beschwerdestelle sollten möglichst Betroffene, Angehörige und "Profis" (in der Psychiatriearbeit erfahrene Sozialarbeiter) mitarbeiten wobei die Leitung der Beschwerdestelle in den Händen der Betroffenen oder Angehörigen liegen sollte. Um die Hemmschwelle für Betroffene herabzusetzen ist es sinnvoll einen neutralen Ort zu wählen. Die Mitarbeiter sollten eine Schweigepflichterklärung abgeben.

Die Beschwerden sollten schriftlich mit Verlauf und Ergebnis dokumentiert werden. So können Versorgungslücken aufgedeckt werden wenn in einem bestimmten Bereich Beschwerden besonders häufig auftreten.

Wichtig ist eine möglichst umfassende Erreichbarkeit, damit z.B. bei einer Zwangsunterbringung kurzfristig reagiert werden kann.

Zuletzt wurde noch über die Möglichkeit diskutiert, eine Kontrollinstanz einzurichten, die über die Arbeit der Beschwerdestelle wacht.

In weiteren Arbeitsgruppen wurde über die Möglichkeiten der Unterstützung und Schulung von Mitarbeitern der Beschwerdestellen diskutiert, sowie über die Vernetzung von Beschwerdemöglichkeiten.

Es wurde gewünscht, dass die Mitarbeiter von Beschwerdestellen in verschiedenen Bereichen (psychiatrische Strukturen, Medizin, Rechtskunde, Deeskalationstraining ) möglichst regional und regelmäßig geschult werden.

Das größte Problem liegt hier sicher in der Finanzierung der Schulungen. Die Vernetzung von Beschwerdestellen wurde ebenfalls befürwortet, um einen kurzfristigen Meinungsaustausch zu ermöglichen.

Zum Abschluss der Veranstaltung berichtete Michael von Cranach (Ärztlicher Direktor am Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren) über das Modell der Beschwerdestelle in England. Die Beschwerdestellen sind hier im Gesetz über psychiatrische Behandlung verankert und ein fester Bestandteil des englischen Gesundheitswesens.

Grundlage für die Arbeit von Beschwerdestellen sind darüber hinaus Art. 41 bis 43 der EU Charta der Grundrechte sowie die §§21 und 22 der UN Verfassung, wo das Recht auf Beschwerde für Patienten festgelegt ist.

In einer abschließenden Feed-Back Runde wurde der Workshop allgemein positiv beurteilt und der Wunsch geäußert, sich in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) weiterhin zu treffen. Außerdem sollen regionale Treffen stattfinden.

Es kommt immer wieder im Rahmen der psychiatrischen Behandlung zu Situationen, mit denen man als Psychiatrie-Erfahrener nicht einverstanden ist. Bisher gibt es in Hessen aber keine offizielle unabhängige Beschwerdestelle.


Wo kann man sich bei Beschwerden hinwenden

Beschwerden nehmen wir als Verein auch an und leiten Sie weiter, wenn Sie richtig formuliert sind.

Da wir im Rahmen der Patientenbeteiligung auch bei der Auswahl der Psychotherapeuten ein Anhörungsrecht haben, können wir auch Beschwerden zum Angebot der Psychotherapeuten einbringen.

Außerdem interessieren uns Fälle, wo es Probleme mit niedergelassenen Psychiatern, Betreuern oder Rechtsanwälten gibt.